Datenschutzbedingungen und kostenloser Vermittlungsvertrag zwischen dem Kandidaten[1] und der Nexperit GmbH
Präambel
1. Die Auftragnehmerin ist eine Firma im Bereich der Personalberatung mit langjähriger Erfahrung und gefestigten Klientenbeziehungen.
2. Der Kandidat interessiert sich für neue berufliche Herausforderungen und wendet sich im Rahmen der Stellensuche an die Auftragnehmerin.
§ 1 Maßgebliche Bedingungen
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Auftrag zur Vermittlung von Stellen zwischen dem Kandidaten und der Auftragnehmerin.
2. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die Auftragnehmerin informiert den Kandidaten über aktuelle, auf sein Berufsprofil passende Vakanzen. Bei Interesse des Kandidaten, bezüglich der mitgeteilten Stelle, übermittelt die Auftragnehmerin die Daten des Kandidaten an den ausschreibenden Klienten und stellt bei gegenseitigem Interesse den Kontakt zwischen Klienten und Kandidaten her.
2. Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, die Daten des Kandidaten einem Kunden zur Verfügung zu stellen und bei Interesse des Kunden dem Kandidaten ein entsprechendes Stellenangebot vorzuschlagen.
3. Die Auftragnehmerin ist ebenfalls dazu berechtigt von dem Klienten, bei welchem der Kandidat einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, das vereinbarte Bruttojahresgehalt, inklusiver aller geldwerten Leistungen, zu erfahren.
4. Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, den Kandidaten über aktuelle Vakanzen zu informieren oder Stellenangebote zu offerieren. Es wird durch die Auftragnehmerin kein wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere kein Arbeitsvertragsabschluss zwischen Klienten und Kandidaten oder Kandidaten und Auftragnehmerin geschuldet.
§ 3 Keine Vergütung oder Aufwendungsersatz
1. Der Kandidat schuldet der Auftragnehmerin keinerlei Vergütung oder anderen Ersatz für getätigte Aufwendungen für die oben genannte Leistung.
2. Der Kandidat hat gegen die Auftragnehmerin keinerlei Ansprüche auf Aufwendungsersatz oder andere Kosten, die er im Rahmen einer Bewerbung oder eines Bewerbungsgespräches aufwendet.
§ 4 Laufzeit / Beendigung
Das Vertragsverhältnis besteht für unbestimmte Zeit und kann jederzeit von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung beendet werden. Die Kündigung ist schriftlich oder elektronisch gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären.
§ 5 Vertraulichkeit / Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklungen, Produktionen und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
3. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
- die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
- die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
- die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
§ 6 Datenschutz
1. Die Daten vom Kandidaten werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung, -beendigung verwendet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt insoweit dies zur Vertragserfüllung, wie in § 2 dieses Vertrages beschrieben, erforderlich ist. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sowie unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website unter https://www.nexperit.de/j/privacy
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gewollt war.
3. Sollten die Parteien keine Einigung über die neuen Bestimmungen erzielen können, so wird diese durch richterliche Entscheidung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung herbeigeführt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
[1] In diesen Vertragsbedingungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen beiderlei Geschlechts und soll nicht geschlechtsdiskriminierend verstanden werden.